Rechtsanwalt für FAMILIENRECHT in Aschaffenburg

Wir beraten und vertreten Sie basierend auf unserer langjährigen Erfahrung im gesamten Bereich des Familienrechts. Dabei sind insbesondere die Beratung und Vertretung bei Scheidungsverfahren, beim Versorgungsausgleich, beim Getrenntlebensunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung zu nennen. 

Ebenso stehen wir Ihnen bei Problemen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht für Ihre Kinder, Umgangsrecht mit Ihren Kindern oder Enkeln, Berechnung von Kindesunterhalt oder auch Elternunterhalt zur Verfügung. 

Unsere Tätigkeit für Sie im Zusammenhang mit Kontaktverboten, Gewaltschutzgesetz und/oder Zuweisung der Ehewohnung stellt eine  Schnittstelle zu unserer Kompetenz im Strafrecht dar. Hierdurch wird Ihnen erspart, sich verschiedenen Rechtsanwälten anvertrauen zu müssen und Informationen an mehrere Kanzleien zu koordinieren. Die Vertretung erfolgt zu Ihrer Erleichterung kompetent aus einer Hand.

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