Rechtsanwalt für STRAFRECHT in Aschaffenburg

Sollten Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, ist es wichtig, umgehend kompetente, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um etwaige Fehler durch unüberlegtes oder gar unkundiges Verhalten zu vermeiden. Schon bei der Aufforderung durch die Polizei Angaben (als Beschuldigter) zu machen, ist die Kontaktaufnahme zu einem sachkundigen Verteidiger häufig unerlässlich. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns umgehend. 

Egal, ob eine Durchsuchung ansteht, die Festnahme erfolgte, Untersuchungshaft angeordnet oder Anklage erhoben wurde, stehen wir Ihnen zur Seite, und entwickeln mit Ihnen die sinnvollste Strategie. Häufig kann durch geschicktes Vorgehen die Erhebung einer Anklage vermieden werden und so das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren beendet werden. Damit wird eine negative Wirkung durch öffentliche Erörterungen in der Strafverhandlung vermieden.

Wir unterstützen Sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ebenso wie vor Gericht im Rahmen der…

Strafverhandlung

Sollte gegen Sie ein Strafbefehl ergangen sein, legen wir für Sie Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen den Gang des Verfahrens, Ihre Aussichten und Chancen.

Wir beraten Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter auch vorbeugend zur richtigen Verhaltensweise bei Durchsuchungen im Unternehmen und bieten Schulungen an.

Auch als Pflichtverteidiger werden wir für Sie tätig.

Sollten Sie außerhalb unserer Bürozeiten dringend Hilfe benötigen, erreichen Sie uns unter folgender Notrufnummer: 0179/53 66 8 55

Sprechen sie uns an