Anwältin für ZWANGSVERWALTUNG in Aschaffenburg

Seit Jahren wird Frau Rechtsanwältin Ziemer vom Amtsgericht Aschaffenburg regelmäßig als Zwangsverwalter eingesetzt. Die Zwangsverwaltung ist ein geeignetes Mittel der Zwangsvollstreckung aus Forderungen in das sogenannte „unbewegliche Vermögen“, beispielweise in unbebaute oder bebaute Grundstücke oder Wohnungseigentum. 

Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung des Grundstücks oder Wohnungseigentums wird im allgemeinen eine Fremdverwaltung – der treuhänderisch tätige Zwangsverwalter – eingesetzt, um durch die im Rahmen der Verwaltung erzielten Miet- oder Pachteinnahmen den Gläubiger zu befriedigen oder eine Wertminderung durch den Eigentümer zu verhindern.

Auch zur Sicherung der Hausgeldzahlungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Zwangsverwaltung ein hilfreiches Mittel.

Angesichts unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie auch gerne, wenn Sie Fragen zur Zwangsverwaltung haben. Wir stellen für Sie beispielsweise Anträge auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder unterstützen Sie, sofern gegen Sie eine Zwangsverwaltung angeordnet wurde. Sprechen Sie uns an.

Sprechen sie uns an