Fachanwältin für JUGENDSTRAFRECHT in Aschaffenburg

Auch im Jugendstrafrecht (für 14- bis 17-jährige) und in Verfahren gegen Heranwachsende (18- bis 20-jährige) können wir auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.  Der wesentliche Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht sind hier die Rechtsfolgen, welche vom Gedanken der erzieherischen Einwirkung getragen sind. 

Wir gehen kompetent auf die besonderen Belange der Jugendlichen und Heranwachsenden ein, nehmen uns Zeit für das persönliche Gespräch und achten darauf, dass die prozessualen Besonderheiten des Ermittlungsverfahrens und Gerichtsverfahrens im Interesse der Betroffenen beachtet werden.

Auch als Pflichtverteidiger werden wir für Sie tätig.

Sollten Sie außerhalb unserer Bürozeiten dringend Hilfe benötigen, erreichen Sie uns unter folgender Notrufnummer: 0179/53 66 8 55

Sprechen sie uns an